Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Chancen-Parlaments Bremen e.V.

Das Chancen-Parlament ist laut Satzung des „Chancen-Parlament Bremen e.V.“ als Beirat das Beschlussorgan des Vereins für die Vergabe von Fördermitteln an nach der Satzung förderungswürdige Projekte.

Nach § 8 (4) der Satzung beschließt die Mitgliederversammlung folgende Geschäftsordnung für das Chancen-Parlament, der das Chancen-Parlament laut Beschluss zugestimmt hat:

  1. Das Chancen-Parlament tagt bei Bedarf, jedoch mindestens zweimal im Jahr. Die Einladungen zu den Sitzungen werden durch den Vereinsvorstand mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen schriftlich oder per E-Mail versandt. Die vom Vorstand zur Abstimmung vorgeschlagenen Anträge werden den Einladungen beigefügt.

    Der Vorstand kann in der Einberufung der Parlamentssitzung vorsehen, dass die Parlamentsmitglieder entweder persönlich an der Parlamentssitzung teilnehmen, oder ohne gleichzeitig Anwesenheit am Versammlungsort ihre Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben.

  2. Die Sitzungen des Chancen-Parlaments werden von der/dem Vereinsvorsitzenden oder deren/dessen Stellvertreter/in und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern geleitet.

  3. Jedes Parlamentsmitglied kann auf den Sitzungen von seinem Stimmrecht entsprechend Nr. 1 Gebrauch machen. Gäste (ohne Stimmrecht) sind auf den Parlamentssitzungen mit Präsenz der Mitglieder ausdrücklich willkommen.

  4. Die Beschlüsse des Chancen-Parlaments werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden und der nach Nr. 1 an der Abstimmung teilnehmenden Parlamentsmitglied gefasst.

  5. Der Vereinsvorstand benennt zu Beginn jeder Parlamentssitzung eine/n Protokollführer/in. Die Beschlüsse des Chancen-Parlaments sind in einem Protokoll festzuhalten und zur Umsetzung an den Vorstand weiterzuleiten.

  6. Auf der ersten Parlamentssitzung jeden Kalenderjahres berichtet der/die Vereinsvorsitzende über das abgelaufene Jahr.

  7. In jeder Parlamentssitzung berichtet ein Vorstandsmitglied über den aktuellen Stand der Finanzen, insbesondere der Liquidität.

  8. Das Chancen-Parlament entscheidet durch Beschlussfassung über die vom Vereinsvorstand vorgelegten Anträge. Mit Ausnahme von Parlamentssitzungen, die nach Nr. 1 einberufen sind und nicht zugleich als Präsenzveranstaltung stattfinden, kann eine Abstimmung nur erfolgen, wenn ein Vertreter des Antragstellers anwesend ist.

  9.  Änderungen oder Ergänzungen zu den Beschlussvorlagen können aus der Mitte der in der Sitzung anwesenden oder im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmenden Parlamentsmitglieder eingebracht werden. Stimmberechtigt sind nur die anwesenden oder im Wege der elektronischen Kommunikation an der Sitzung teilnehmenden Mitglieder. Das vom Vereinsvorstand für einen Förderantrag vorgesehene Zuwendungsvolumen darf dabei nicht um mehr als 20 % über-/unterschritten werden.

Vorgelegt vom Vereinsvorstand am 19.03.2014

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am [17.04.2024]

Geschäftsordnung des Vorstands des Chancen-Parlaments Bremen e.V.

Der Vorstand des Chancen-Parlaments Bremen e.V. gibt sich folgende Geschäftsordnung.

  1. Der Vorstand tagt auf Einladung des/der Vorsitzenden nach Bedarf, in der Regel zweimonatlich, mindestens viermal pro Jahr. Auf begründeten Antrag zweier Mitglieder tritt er binnen einer Zweiwochenfrist zusammen.

  2. Die Termine und die Tagesordnungen der Vorstandssitzungen werden mit einem Vorlauf von mindestens einer Woche durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende fest- gelegt und versendet.

  3. In den unter 1. und 2. genannten Aufgaben wird der/die Vorsitzende im Verhinderungsfall durch die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n vertreten.

  4. Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von 3 seiner Mitglieder, einschließlich der/des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden. Er fasst seine Beschlüsse nach Maßgabe der Satzung (§12 (3), (4)) mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

  5. Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder weitere Personen zur Sitzung zulassen.

  6. Alle Vorstandsmitglieder – auch die nicht anwesenden – sowie zur Teilnahme an den Sitzungen Berechtigten erhalten die Einladungen zu den Sitzungen sowie deren Protokolle.

Vorgelegt vom Vereinsvorstand am 19.03.2024
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung vom [17.04.2024]