Förderrichtlinien des Chancen-Parlaments Bremen e.V.
Nach § 11 (3) 3. der Vereinssatzung hat der Vorstand insbesondere folgende Aufgabe
- Prüfung der beim Verein eingegangenen Anträge auf Zuwendung von Mitteln aus dem Spendenaufkommen und Vermögen des Vereins und Erarbeitung von Vorschlägen zur Vergabe von Spendenmitteln als Beschlussvorlagen für das Chancen-Parlament; diese Aufgabe kann vom Vorstand an ein Mitgliedergremium delegiert werden.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe gilt folgende Verfahrensanweisung.
- Förderanträge sind formlos schriftlich beim Vorstand des Vereins einzureichen. Der Vorstand bzw. das Mitgliedergremium unterbreitet dem Chancen-Parlament nach Prüfung der Anträge Vorschläge zur Bewilligung bzw. Nichtbewilligung von Mitteln. Die Entscheidungsbefugnis über finanzielle Zuwendungen obliegt satzungsgemäß dem Chancen-Parlament und seiner mehrheitlichen Abstimmung.
- Die Prüfung der Anträge erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Satzungsgemäß förderfähig sind hilfsbedürftige Personen oder Initiativen, die geeignet sind, Chancen für Menschen in prekären Lebenslagen zu eröffnen.
- Finanzielle Unterstützung können nur für Personen mit Wohnsitz im Land Bremen gewährt werden oder für Personenvereinigungen und Initiativen, die in den Städten Bremen oder Bremerhaven für dort lebende Menschen in prekären Lebenslagen stattfinden.
- Direkte finanzielle Hilfen im Einzelfall müssen satzungsgemäß geeignet sein dazu beizutragen, dem/der Zuwendungsempfänger/in neue Perspektiven zu eröffnen im Sinne von mehr Aktivierung, Ressourcen, Mitwirkung, Unabhängigkeit und Teilhabe.
- Die finanzielle Förderung ist ausschließlich für den beantragten Zweck zu verwenden; es erfolgt hierüber eine Verwendungsnachweisprüfung.
- Mitglieder des Vereins sowie Spendende sind zur Beantragung von Einzelfallförderung die eigene Person betreffend nicht berechtigt.
- Dauerfinanzierungen und die Förderung von Verwaltungspersonalstellen sind ausgeschlossen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch das Chancen-Parlament Bremen e.V.
- Der Vorstand bzw. das Mitgliedergremium prüft nach folgendem Ablauf:
- Die Prüfung der eingegangenen Anträge erfolgt in der Regel durch einen Besuch von Vorstands- oder Vereinsmitgliedern beim Antragsteller und das Gespräch mit für das Projekt zuständigen Personen. In einem Besuchsprotokoll wird anschließend ein Vorschlag zur Entscheidung über den Antrag gemacht.
- Das Mitgliedergremium berät über die Vorschläge in den Besuchsprotokollen und übermittelt dem Vorstand seine Empfehlungen, ob die Anträge dem Chancen-Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Empfehlungen.
- Anträge, die offensichtlich nicht den Förderkriterien entsprechen, können abgelehnt werden. Die Ablehnung ist den Antragstellern mitzuteilen.
- Nach Entscheidung des Vorstandes stellt ein/e Vertreter/in des Projektes den Förderantrag dem Chancen-Parlament vor und das Mitgliedergremium erläutert seine Empfehlungen.
- Bei Zustimmung durch das Chancen-Parlament erhalten die Antragsteller durch den Vorstand eine schriftliche Bestätigung über die Förderung. Dieses Schreiben enthält den Verwendungszweck, die Höhe der Fördermittel, Angaben über eine mögliche Ratenzahlung oder vor der Auszahlung zu erfüllende Voraussetzungen, den Termin der Auszahlung sowie den Termin für die Vorlage eines formlosen Verwendungsnachweises.
- Die Zuwendungsempfänger müssen einen formlosen schriftlichen Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel erbringen. Die Überprüfung der Verwendungsnachweise erfolgt durch die Projektbetreuung. Nicht oder nicht zweckentsprechend verwendete Mittel sind gegebenenfalls zurückzufordern.
- Der Vorstand erstellt jährlich einen Bericht über die geleistete Arbeit des vergangenen Jahres für das Chancen-Parlament.
Vorgelegt vom Vereinsvorstand am 21.03.2025
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung vom 21.03.2025
Zugestimmt durch das Chancen-Parlament am TT.MM.JJJJ
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Förderrichtlinien-Chancen-Parlament-Bremen