Beitragsordnung

Beitragsordnung des Chancen-Parlaments Bremen e.V.

  1. DasChancen-ParlamentBremene.V.istzurErfüllungseinersatzungsgemäßen Aufgaben darauf angewiesen, dass seine Mitglieder ihre Beiträge vollständig und pünktlich entrichten (§ 5 (3) der Vereinssatzung).

  2. DieHöhederBeiträgewirdvonderMitgliederversammlungdurchBeschlussbe- stimmt. Die Beitragssätze gelten jeweils ab dem Quartal, das auf die Mitgliederver- sammlung folgt, in der die Beiträge beschlossen wurden.

  3. DiejeweilsgültigenJahresbeiträgeergebensichausderAnlage1dieserBeitrags- ordnung. Die Mitgliederversammlung kann über eine Umlage entscheiden.

  4. DieBeiträgewerdenjährlichim1.QuartaldeslaufendenJahreserhobenundfällig. Endet eine Mitgliedschaft erfolgt keine Erstattung.

  5. BeisozialenHärtefällenkanneineBeitragszahlunginmonatlichen(Jahres-)Raten erfolgen. Der Antrag ist an den Vorstand zu richten, der hierüber mit einfacher Mehr- heit entscheidet.

  6. Mitglieder,diedemVereineinSEPA-Lastschriftmandaterteilthaben,sinddafürver- antwortlich, dass das angegebene Konto bei Einzug der Beiträge die entsprechende Deckung aufweist. Kommt es zu Rückbelastungen, werden die hierbei entstehenden Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.

  7. DieMitgliederhabendemVereinsvorstandAnschriften-undKontenänderungenum- gehend schriftlich mitzuteilen. Sollten dem Verein durch verspätet oder nicht mitge- teilte Änderungen Kosten entstehen, werden diese dem Mitglied in Rechnung ge- stellt.

Vorgelegt vom Vereinsvorstand am 19.03.2024
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am [17.04.2024]

Anlage 1 zur Beitragsordnung

Der Jahresmitgliedsbeitrag für eine natürliche Person beträgt 70 Euro.

Dies gilt ebenso und individuell für Mitglieder, die juristische Personen oder rechtsfähige Personenvereinigungen im Chancen-Parlament Bremen e.V. vertreten