Förderrichtlinien

Förderrichtlinien des Chancen-Parlaments Bremen e.V.

Nach § 11 (3) 3. der Vereinssatzung hat der Vorstand insbesondere folgende Aufgabe

3. Prüfung der beim Verein eingegangenen Anträge auf Zuwendung von Mitteln aus dem Spendenaufkommen und Vermögen des Vereins und Erarbeitung von Vorschlägen zur Vergabe von Spendenmitteln als Beschlussvorlagen für das Chancen-Parlament.

Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe gibt sich der Vorstand folgende Verfahrensanweisung.

1. Förderanträgesindformlosschriftlich beim Vorstand des Vereins einzureichen. Der Vorstand unterbreitet dem Chancen-Parlament nach Prüfung der Anträge Vorschläge zur Bewilligung bzw. Nichtbewilligung von Mitteln. Die Entscheidungsbefugnis über finanzielle Zuwendungen obliegt satzungsgemäß dem Chancen-Parlament und seiner mehrheitlichen Abstimmung.

2. Die Prüfung der Anträge durch den Vorstand erfolgt nach folgenden Kriterien:

  1. 2.1  Satzungsgemäß förderfähig sind hilfsbedürftige Personen oder Initiativen, die geeignet sind, Chancen für Menschen in prekären Lebenslagen zu eröffnen.

  2. 2.2  Finanzielle Unterstützung können nur für Personen mit Wohnsitz im Land Bremen gewährt werden oder für Personenvereinigungen und Initiativen, die in den Städten Bremen oder Bremerhaven für dort lebende Menschen in prekären Lebenslagen stattfinden.

  3. 2.3  Direkte finanzielle Hilfen im Einzelfall müssen satzungsgemäß geeignet sein dazu beizutragen, dem/der Zuwendungsempfänger/in neue Perspektiven zu eröffnen im Sinne von mehr Aktivierung, Ressourcen, Mitwirkung, Unabhängigkeit und Teilhabe.

  4. 2.4  Die finanzielle Förderung ist ausschließlich für den beantragten Zweck zu ver- wenden; es erfolgt hierüber eine Verwendungsnachweisprüfung.

  5. 2.5  Mitglieder des Vereins sowie Spender sind zur Beantragung von Einzelfallförderung die eigene Person betreffend nicht berechtigt.

  6. 2.6  Dauerfinanzierungen und die Förderung von Verwaltungspersonalstellen sind ausgeschlossen.

  7. 2.7  Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch das Chancen-Parlament Bremen e.V.

3. Der Vorstand prüft nach folgendem Ablauf:

  1. 3.1  Der Vorstand bestimmt eins seiner Mitglieder oder ein Vereinsmitglied zur Betreuung des Projektes, der/die regelmäßig an den Vorstand berichtet. Die Prüfung der Anträge erfolgt in der Regel durch einen Besuch beim Antragsteller und das Gespräch mit für das Projekt zuständigen Personen. Der/die Betreuer/in erstellt ein Besuchsprotokoll, welches abschließend einen Vorschlag an den Vorstand zur Entscheidung über den Antrag enthält.

  2. 3.2  Der Vorstand berät über die Vorschläge in den vorliegenden Besuchsprotokollen und entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob die Anträge dem Chancen-Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

  3. 3.3  Anträge, die offensichtlich nicht den Förderkriterien entsprechen, können abgelehnt werden. Die Ablehnung ist den Antragstellern mitzuteilen.

  4. 3.4  Spätestens vier Wochen vor einer Parlamentssitzung erstellt der Vorstand eine schriftliche Beschlussvorlage, die den Mitgliedern des Chancen-Parlaments zugeleitet wird.

  5. 3.5  Nach Entscheidung des Vorstandes stellt entweder der/die jeweilige Projektbetreuer/in oder ein/e Vertreter/in des Projektes den Förderantrag dem Chancen-Parlament vor.

  6. 3.6  Bei Zustimmung durch das Chancen-Parlament erhalten die Antragsteller durch den Vorstand eine schriftliche Bestätigung über die Förderung. Dieses Schreiben enthält den Verwendungszweck, die Höhe der Fördermittel, Angaben über eine mögliche Ratenzahlung oder vor der Auszahlung zu erfüllende Voraussetzungen, den Termin der Auszahlung sowie den Termin für die Vorlage eines formlosen Verwendungsnachweises.

  7. 3.7  Die Zuwendungsempfänger müssen einen schriftlichen Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel erbringen. Die Überprüfung der Verwendungsnachweise erfolgt durch den/die Projektbetreuer/in. Diese/r hat die Unterlagen mit dem Vermerk “Sachlich und rechnerisch richtig“ zu versehen. Nicht oder nicht zweckentsprechend verwendete Mittel sind gegebenenfalls zurückzufordern.

4. Der Vorstand erstellt jährlich einen Bericht über die geleistete Arbeit des vergangenen Jahres für das Chancen-Parlament.

Vorgelegt vom Vereinsvorstand am 19.03.2024
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung vom [17.04.2024]